Ab 1. Jänner 2011 ist die Durchführung von Pflichtprüfungen ohne aufrechte Bescheinigung nach dem A-QSG nicht mehr zulässig. Ich kann Sie durch die externe Vergabe, der für die Rechnungslegung relevanten Teile der IT-Prüfung, entlasten.Feststellung bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der EDV - BuchführungPrüfberichtMaßnahmenkatalog für eventuelle VerbesserungenManagementletterDie gesamte Prüfung wird gemäß den Vorschriften zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (UGB, BAO), dem Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS/DV2) sowie dem internationalen IDW-Prüfungsstandard (IDS PS 330) durchgeführt.